Unfallschutz

Unfallschutz

Unabhängiger Vergleich von Unfallschutzversicherungen bei RedSurance.de, Deinem Versicherungsmakler!

Alle 4 Sekunden passiert irgendwo in Deutschland ein Unfall. Die Folgen eines Unfalls können verheerend sein und das Leben entscheidend beeinflussen.
Eine Unfallversicherung kann die Gesundheit niemals zu 100% wiederherstellen, Allerdings lassen sich durch die Leistungen einer Unfallversicherung die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalles auffangen und das Leben mit einer Beeinträchtigung spürbar erleichtern.

Während der Arbeitszeit und in der Schule/im Studium existiert der Unfallschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Jedoch fallen lediglich ein Drittel aller Unfälle in diesen Zeitraum. In Folgenden erfährst Du Details zum Unfallschutz, der 24h und weltweit gilt!

Wann spricht man von einem „Unfall“?

Ein Unfall ist durch den Begriff „PAUKE“ definiert, das steht für:

  • Plötzlich
  • von Außen
  • Unfreiwillig
  • auf den Körper
  • einwirkendes Ereignis

Wichtig ist auch, dass in einer Unfallversicherung „Eigenbewegungen“ und „Erhöhte Kraftanstrengungen“ versichert sind.

Viele Versicherer nahmen in der Vergangenheit auch die Ereignisse „Ertrinken“ und „Erfrieren“ mit in die erweiterte Unfalldefinition auf.

Welche Folgen kann ein Unfall haben?

Viele Unfälle, insbesondere bei Kindern, verheilen folgenlos.

Jedoch können je nach Schwere eines Unfalles und eigener körperlicher Verfassung Beeinträchtigungen verbleiben:

  • Ein gebrochenes Gliedmaß wächst nicht richtig zusammen
  • Fehlende Gliedmaßen, wie Finger, Arm oder Bein
  • Bleibende Beeinträchtigung der inneren Organe (z.B. der Nieren)
  • Geistige Einschränkung (wie PTBS)
  • Verlust der Sinne (Hören, Sehen, Sprechen)
  • Todesfall
  • Querschnittslähmung

Was leistet eine Unfallversicherung?

Um die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalles abzumildern, sind in der Unfallversicherung folgende Leistungsarten vorgesehen:

Die Invaliditätsleistung

Invaliditätsleistung greift, wenn:

  • Du durch einen Unfall dauerhaft in Deiner körperlichen Leistung beeinträchtigt bist
  • Du durch einen Unfall dauerhaft in Deiner geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt bist

Dabei wird hingeschaut, was genau in welcher Weise beeinträchtigt ist. Der ganze Körper ist eingeteilt (Gliedertaxe) und drückt den Invaliditätsgrad in PROZENT aus z.B.:

Auge: 50%

Zeigefinger: 10%

Daumen: 20%

ganzes Bein: 70%

ganzer Arm: 70%

Fuß: 55%

usw.

Die Gliedertaxe kann je nach Tarif auch verbessert ausfallen, z.B. 80% für ein Auge statt 50% oder für Finger deutlich höhere Prozente festlegen (Für Chirurgen oder Musiker).

Nach Brüchen von Gelenken, bei denen das Gliedmaß noch am Körper ist, jedoch die Bewegungen nicht mehr so wie vorher sind, wird eine individuelle Prozentzahl vom behandelnden Arzt festgelegt und auf Formularen der jeweiligen Unfallversicherung festgehalten.

Ist die Invalidität endgültig festgestellt (dafür hat man 2 Jahre nach einem Unfall Zeit), erfolgt die Auszahlung der entsprechenden Geldsumme.

Ist die Versicherungssumme beispielsweise 100.000,-€ und der Invaliditätsgrad bei 10%, bekommt der Kunde 10.000,-€ überwiesen, zur freien Verwendung.

Der Sinn der einmaligen Invaliditätszahlung ist im behindertengerechten Umbau des Umfeldes des Verletzten. Beispielsweise kann man mit ausreichend Geld sowohl ein Auto, als auch das Badezimmer, Möbel, Treppe etc. Behindertengerecht umbauen.
Und diesen hohen Geldbetrag stellt nach einem Unfall NUR die Unfallversicherung zur Verfügung.

Wie hoch die optimale Versicherungssumme für Dich ist, können wir in einem persönlichen Beratungstermin ermitteln.

Die Unfallrente

Die Unfallrente bietet Dir:

  • ein regelmäßiges Einkommen bei Invalidität
  • die Aufrechterhaltung Deines Lebensstandards, an den Du Dich über die Jahre gewöhnt hast

Zusätzlich zu der einmaligen Invaliditätszahlung kann ab einem bestimmten Grad der Invalidität (35%,50% oder 90%) die Zahlung einer lebenslangen Unfallrente vereinbart werden.

Diese Unfallrente wird allerdings nur nach Unfällen gezahlt. Ist die Ursache Deiner gesundheitlichen Beeinträchtigung eine Krankheit, käme dafür wahrscheinlich eher die Berufsunfähigkeitsversicherung auf.

Vereinbare am besten eine Beratung, damit wir auch diese Art der Absicherung für Dich prüfen können.

Das Unfall-Krankenhaustagegeld

  • Zusätzliche Absicherung, wenn Du aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus behandelt werden musst
  • Übernimmt zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Bei Kindern: „Rooming in“ – Unterbringung der Eltern im Krankenhaus

Verbraucherschützer empfehlen, ein Krankentagegeld so abzusichern, dass dieses auch bei Krankheiten bezahlt wird, unabhängig vom Ort, an dem Du wieder gesund wirst. Dies lässt sich am besten in einem Beratungstermin erörtern.

Die Todesfallleistung

Führt ein Unfall (auch innerhalb eines Jahres danach) zum Tod, wird die vereinbarte Summe an Deine Hinterbliebenen ausgezahlt.

Auch hier ist empfehlenswert, den Abschluss einer Risikolebensversicherung zu prüfen, damit auch der Todesfall nach einer Krankheit mitversichert ist.

Die zweite Funktion der Todesfallsumme nach einem Unfall, ist die Vorauszahlung. Das bedeutet, dass für die Zeit, in der die Höhe der Invalidität festgestellt wird (mehrere Monate) und nicht klar ist, wie schlimm es wird, Du schon mal diese (Todesfall-)Summe bekommst, um „flüssig“ zu sein. Diese Vorauszahlung wird mit der endgültigen Invaliditätszahlung verrechnet.

Die Verletzungsgeldleistung

Viele Versicherer sehen bei Knochenbrüchen und Muskel- oder Bänderrissen eine Zahlung von Verletzungsgeld vor. Dies kann pauschal z.B. 250€oder 500€ sein oder nach Art des Bruches gestaffelt sein, z.B. Finger 100,-€, Arm 500€, Schädelbasis 1000,-€ etc.

Als eine Art Schmerzensgeldzahlung zählt das Verletzungsgeld nicht zur Existenzabsicherung, sondern macht die Unfallversicherung erlebbar und versorgt Dich mit etwas Geld, um das ein oder andere zu regeln.

Die Assistanceleistung

Selbst wenn die Unfallverletzung wieder ausheilt, kann Dein gebrochener Arm oder Dein gebrochenes Bein Dich bis dahin vor erhebliche Herausforderungen stellen. Folgende Assistance-Pakete sollen Dir die Heilung vereinfachen.

Hilfe zuhause:

  • Menüservice – auch für alle anderen Familienmitglieder
  • Wohnungsreinigung
  • Waschen und Pflege der Wäsche
  • Einkaufsservice

Persönliche Betreuung:

  • Begleitung zu Ärzten, Behörden, Therapien etc.
  • Körperpflege
  • Hausnotruf
  • Vermittler einer Tierbetreuung
  • Häusliche Betreuung der Kinder bei Unfall der Eltern
  • Fahrdienst für Kinder (z.B. für die Schule)
  • Betreuung und Nachhilfe für verunfallte Kinder

Hilfe im Pflegefall:

  • Leistung der Grundpflege
  • Pflegeberatung
  • Übernahme der Pflege eines pflegebedürftigen Partners
  • Vermittlung von Pflege Hilfsmitteln

Kosmetische Operationen

Infolge eines Unfalls kann es erforderlich sein, kosmetische Operationen vorzunehmen. Die Versicherung übernimmt Kosten für zum Beispiel:

  • Rekonstruktion Deines Gesichtes nach einem Unfall
  • Wiederherstellung Deines Brustgewebes nach einer Verletzung
  • Korrektur Deiner Narben durch Hauttransplantation nach Verbrennungen
  • Nasenkorrektur zur Wiederherstellung der Form und Funktion nach einem Unfall
  • Rekonstruktion der Ohren nach Verletzungen oder Verlust
  • Lippenkorrektur oder Wiederherstellung nach Verletzungen
  • Wiederherstellung von Gliedmaßen durch plastische Chirurgie nach einem Unfall
  • Korrektur von Kiefer- oder Zahnschäden durch Unfälle
  • Hauttransplantation zur Abdeckung von Verletzungen oder Defekten nach einem Unfall

Bergungskosten

  • Bergungskosten nach Deinem Unfall werden übernommen
  • Absicherung für Rettungs- und Bergungsmaßnahmen in schwierigen Situationen

Infektion nach Zeckenbiss

Ein Zeckenbiss kann zu gesundheitlichen Problemen führen. Auch in Diesem Fall unterstützt Dich deine Unfallversicherung:

  • finanziell bei den Kosten für die Behandlung und Folgekosten solcher Infektionen

Wann leistet eine Unfallversicherung NICHT?

Keinen Leistungsanspruch hast Du, wenn Du einen Unfall bei der Ausübung einer Straftat begehst oder Du Dir eine Verletzung mutwillig zufügst (um einen hohen Geldbetrag zu bekommen).

So hat in der Vergangenheit z.B. ein Arzt sich selbst einen kleinen Finger mit der Kreissäge abgeschnitten, um durch eine Auszahlung seine wirtschaftliche Not zu lindern.

Genauso zahlen Unfallversicherungen nie bei Unfällen von Atomkraftwerken und bei Handlungen Deinerseits in Kriegsgebieten. Jedoch besteht für eine gewisse Zeit Versicherungsschutz, wenn an dem Ort, an dem Du verweilst, plötzlich Krieg ausbricht.

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Bei RedSurance.de nehmen wir uns Zeit, erfahrenen Berater helfen Dir dabei, den passenden Unfallschutz mit den gewünschten Leistungen für Dich auszuwählen.

Kontaktiere uns noch heute, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Sonderthema: Zahlt die Unfallversicherung Impfschäden?

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