Wohngebäude

Wohngebäudeversicherung

Die perfekte Absicherung Deines Wohneigentums durch unabhängigen Vergleich von Wohngebäudeversicherungen bei RedSurance.de, Deinem Versicherungsmakler!

Die Wohngebäudeversicherung sichert wahrscheinlich die teuerste Anschaffung Deines Lebens ab, Dein Wohneigentum.

Egal ob selbst bewohnt oder vermietet, im Fall eines Schadens muss sichergestellt sein, dass alle nötigen Kosten einer Reparatur oder eines kompletten Neubaus gedeckt werden.

Neben der Mindestabsicherung der Schäden durch

Feuer, Leitungswasser/Rohbruch, Sturm/Hagel

sind folgende Einschlüsse sinnvoll bzw. empfehlenswert:

  • Elementargefahren (Erdbeben, Erdrutsch, Starkregen, Überschwemmung)

  • Aufräum- und Abbruchkosten min. 1 Mio.

  • Schadenzahlung auch bei grober Fahrlässigkeit

  • Überspannungsschäden durch Blitz

  • Rohbrüche bei ABLEITUNGSROHREN auf und außerhalb des Grundstückes

  • Böswillige Beschädigung/Vandalismus/Graffiti

  • Hotelunterbringungskosten

  • Bei Vermietern: Mietausfall

  • Beseitigung umgestürzter/abgeknickter Bäume

Leistungen der Wohngebäudeversicherung

Was ist versichert?

Die Wohngebäudeversicherung sichert Dein Wohngebäude samt Nebengebäuden (z.B Gewächshaus, Schuppen) und alles was im Haus fest ist, sowie Grundstücksbestandteilen, wie Zäune, ab.

Welche Ereignisse sind versichert?

Die o.g. Sachen sind bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Weitere Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung, Erdrutsch und Erdbeben sollten mitversichert. Zusatzbausteine können ergänzt werden.

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Du bekommst alle Rechnungen bezahlt, die entstanden sind, um Dein Wohneigentum in den Zustand vor dem Schaden zu versetzen.

Dabei werden die Kosten zur Wiederherstellung Deines Hauses im Neuzustand nach aktuellen Baupreisen berücksichtigt.

Absicherung gegen Folgekosten

Es sollten keine weiteren Folgekosten (z.B Aufräum-, Abbruch-, und Abfuhrarbeiten) auf Dir hängen bleiben. Eine gute Wohngebäudeversicherung zahlt diese und stellt durch die Zahlung der Miete, die für Dich als Vermieter durch den Schadensfall ausgefallen ist (min. 24 Monate) sowie Hotelkosten für ein Dach über Deinem Kopf, sollte Dein Haus unbewohnbar sein.

Selbstbeteiligung

Mit einer Selbstbeteiligung sparst Du Beiträge. Da nicht unbedingt jedes Jahr etwas passiert, sowie die Schäden an gut gepflegten Häusern häufig sehr hoch sind, kann sich die Selbstbeteiligung auf lange Sicht lohnen.

Optionale Leistungen

Wählbare Bausteine

  • Glasversicherung

  • Elementargefahren

  • Unbenannte-Gefahren-Deckung von Anlagen der erneuerbare Energien

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

  • Gewässerschädenhaftpflicht

Individuelle Bausteine

Für Hausbesitzer

Nach jahrelangen sparen kauft man sich ein Haus, wenn was passiert kann es auch echt teuer werden, man hat meistens nach dem kauf einer Immobilie nicht genügend Ersparnisse, um für Reparaturkosten wie Rohrbruch oder einen Kabelbrand aufzukommen. Wetterereignisse wie Sturm, Starkregen und Erdrutsch können Schaden anrichten.

Für Vermieter

Als Vermieter braucht man mehr Schutz für sein Wohngebäude. Eine Absicherung gegen Schäden an Anbauküchen, die Du als Eigentümer für Mieter bereitgestellt hast, Schäden an maschinellen und technischen Einrichtungen wie Heizungsanlage, Aufzug, Alarmanlagen und mehr bewahrt vor finanziellen Folgekosten.

Für Hausbauer

Durch die Feuer-Rohbauversicherung bis Du in der Neubauphase finanziell abgesichert. Profitiere zusätzlich vom Neubaunachlass um bis zu 60 % auf Deinen Beitrag.

Welche Versicherung brauchst Du für Dein Haus?

  • Eine Wohngebäudeversicherung sollte jeder Hausbesitzer haben. Schützt den Eigentümer im Schadensfall vor finanziellen Folgen.

  • Die Elementarschadenversicherung greift nach Schäden durch Naturereignisse. Z. B. nach Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser, Lawinen oder Erdbeben.

  • Eine Haftpflichtversicherung ist wichtig für Hausbesitzer, die die Immobilie privat nutzen. Aber auch für Vermieter.

  • Mit einer Hausratversicherung lassen sich bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte absichern. Sie hilft nach Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Einbruch bzw. Diebstahl, Sturm, Leitungswasser oder Überspannung.

  • Eine Glasversicherung ist wichtig, wenn Verglasungen an der Wohnung oder Haus beschädigt werden.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Der Beitrag der Wohngebäudeversicherung ist abhängig vom

  • Baujahr,

  • der Größe

  • Leistungsumfang (abgesicherte Gefahren, Zusatzbausteine)

  • des Standorts (z.B am Rhein oder Bergen) der Immobilie.

Für Jüngere Häuser wird ein „Neubaunachlass“ angeboten, welcher jährlich

um 1-2% sinkt (je nach Tarif).

Was ist bei der Wohngebäudeversicherung versichert?

Die Wohngebäudeversicherung umfasst finanzielle Schäden durch:

  • Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion: Brandschäden und Löschwasser Kosten werden gedeckt.

  • Sturm und Hagel: Dach wird beschädigt. Wenn der Sturm das Dach mitreißen sollte, springt die Wohngebäudeversicherung für die anfallenden Kosten ein.

  • Leitungswasser und Rohrbruch: Versichert sind Schäden durch austretendes Wasser aus Wasserrohren und Anlagen zur Wasserver- bzw. -entsorgung, Heizkörpern sowie Klimaanlagen und Wärmepumpen. Zusätzlich Schäden an den Rohren der Wasserver- und -entsorgung. Schäden am Wasserrohr, Anlangen

  • Weitere Naturgefahren (Elementarschäden): z. B. Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck, Lawinen und Erdbeben.

Was ist wichtig bei Deiner Wohngebäudeversicherung?

Das sollte Deine Wohngebäudeversicherung enthalten:

  • Bis zu welcher Höhe werden Aufräumungs- und Entsorgungskosten nach einem Schaden übernommen?

  • Werden Leistungen von den Versicherer gemindert, nach dem Du grob fahrlässig einen Schaden verursacht hast?

  • Werden auch Aufräumungskosten für die Beseitigung eines umgestürzten Baumes übernommen?

  • Leistungsanspruch, Blitz Einschlag und ein Überspannungsschaden ist entstanden

  • Vandalismus am Gebäude (z. B. Graffiti) und Schäden durch Wildtiere mitversichert?

  • Werden Schäden an den Ableitungsrohren auf und außerhalb des Grundstücks übernommen?

Mit dem unabhängige Versicherungsvergleich von RedSurance.de finden wir für Dich eine Wohngebäudeversicherung, die passend auf Deine Bedürfnisse abgeschnitten ist und vom Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt.

Wie berechnet man den Beitrag Deiner Gebäudeversicherung?

Denn viele verschiedene Faktoren können die Beitragshöhe Deiner Gebäudeversicherung beeinflussen:

  • Gebäudeart (Einfamilienhaus, Doppelhaus etc.)

  • Baujahr und -art

  • Größe und Ausstattung des Gebäudes

  • Zusätzliche Ausstattung wie z. B. Swimmingpool

  • Vorhandene Nebengebäude (Garage, Gartenhäuser etc.)

  • Schadengefährdung nach Sturm-, Leitungswasser- sowie Überschwemmungs- und Erdbebengebieten

Um dem genauen Beitrag Deiner Gebäudeversicherung zu ermitteln, können wir Dir helfen, lasst Dich von uns RedSurance.de beraten.

Wie wird der Neubauwert ermittelt?

Der Neubauwert wird ermittelt anhand der Größe, Bauausstattung des Gebäudes und der Baukostenentwicklung. Das wären Kosten wie: Baumaterial und Mitarbeiterlohn zum Schadenszeitpunkt.

Der Preis für Baumaterial sowie die Löhne steigen dazu jährlich, deswegen kann es regelmäßig zu Beitragserhöhungen beim Beitrag für Deine Wohngebäudeversicherung kommen.

Die Wertsteigerung Deiner Immobilie wird vom Versicherer auch berücksichtigt.

Wer muss Versicherungsnehmer sein?

Der Versicherungsnehmer ist der Hauseigentümer, denn er hat das Interesse an den Schutz seines Gebäudes auch wenn es privat oder gewerblich vermietet wurde.

Wann muss der Schaden gemeldet werden?

Schäden an Deinem Wohngebäude müssen Deinem Versicherer unmittelbar, so schnell wie möglich, gemeldet werden. Die kannst Du telefonisch, per Email oder schriftlich per Post, sowohl an Deinen Versicherungsmakler als auch an die Hauptverwaltung der Versicherung machen.

Beachte dabei auch Deine Schadenminderungspflicht, damit der Schaden durch Nichtstun nicht noch größer wird.

Wenn du zum Beispiel einen Rohrbruch feststellst, musst du so schnell wie möglich den Haupthahn für Frischwasser in Deinem Haus zumachen.

Dann kannst du einen Installateur bestellen, der den Bruch versiegelt oder das Teilstück der Leitung repariert.

Dann kannst Du den Schaden in Ruhe, samt Fotos, Deiner Versicherung oder Deinem Versicherungsmakler melden.

Wohngebäudeversicherung – wer zahlt? Mieter oder Vermieter?

Der Vermieter zahlt I.d.R. für seine Wohngebäudeversicherung. Die Beträge der Versicherung zählen zu umlagefähigen Kosten, heißt der Vermieter kann in der tat sogar in der Nebenkostenabrechnung die Beiträge für die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen.

Wo wird Deine Wohngebäudeversicherung in Deine Steuererklärung eingetragen?

Die Wohngebäudeversicherung wird nirgends wo auf der Steuererklärung zu sehen sein, denn die Absicherung von Vermögensteile werden nicht wahrgenommen und das heißt, es wird nicht steuerlich abgesetzt. Das gilt für Vermieter und Mieter. Eine Ausnahme gäbe es, wenn Du ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machst, kannst Du einen Teil der Kosten von der Gebäudeversicherung einreichen.

Schadenbeispiele aus der Vergangenheit:

1. Durch eine Undichtigkeit eines Abflussrohres unter einer Duschkabine im 1. Obergeschoss tropft über mehrere Monate Wasser in die Bausubstanz des Hauses. Der Eigentümer entdeckt im Erdgeschoss an der Decke einen nassen Fleck. Eine beauftragte Leckortungsfirma aus der Region ist schnell vor Ort und stellt die Undichtigkeit fest. Eine kooperierender Installateur behebt die Undichtigkeit und die Trocknung durch Trocknungsgeräte kann sofort begonnen werden, welche dann mehrere Wochen dauert. Die Holzdecke im Erdgeschoss und die Fliesenverkleidung der Duschkabine werden erneuert.

Die Wohngebäudeversicherung zahlte:

  • Leckortung

  • Trocknung inkl. Stromverbrauch

  • Gas/Wasser Installateur Lohn und Material

  • Material und fiktiven Lohn für den Eigentümer, da er die Holzdecke selbst erneuert hat

  • Schadenhöhe insgesamt über 8.000,-€

2. Hagel zerstört die Bedachung eines Gartenhäuschens

Die Wohngebäudeversicherung zahlte:

  • Material und fiktiven Lohn für den Eigentümer, da er die Bedachung selbst erneuert hat

  • Schadenhöhe insgesamt über 1.000,-€

3. Ein Sturmereignis deckt einen kleinen Teil des Daches ab

Die Wohngebäudeversicherung zahlte:

  • Material und Lohnkosten für den Dachdecker, der das Dach reparierte

  • Schadenhöhe insgesamt ca. 2.500,-€

4. Durch unvorsichtige Schweißarbeiten durch den Nachbar der Doppelhaushälte, brennen beide Doppelhaushälften ab. Beide Häuser sind unbewohnbar und müssen abgerissen werden, nachdem die Polizei ihre Untersuchungen beendet hat.

Die Wohngebäudeversicherung zahlte:

  • Hotelkosten für die Unterbringung

  • Abbruch- sowie Aufräumungskosten

  • Wiederaufbau der Doppelhaushälfte unseres Kunden

  • Schadenhöhe: Final noch unbekannt, da Abbruch und der Wiederaufbau n

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