Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Ungetrübte Vorfreude auf den Urlaub

Manche Ereignisse können dazu führen, dass Du eine Reise nicht antreten kannst oder mittendrin abbrechen musst. Das ist schon ärgerlich genug und dazu kommen hohe Stornokosten hinzu. Die Zahlung des vollen Reisepreises ist dabei nicht selten. Mit einem Vergleich einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von RedSurance.de kannst Du mit einem Jahrestarif alle Reisen oder eine einzelne absichern.

Deine Vorteile einer Reise-Rücktrittsversicherung nach einem unabhängigen Vergleich durch RedSurance.de

Stornokosten oder Mehrkosten für Deine verschobene Hinreise werden übernommen

Wenn Du Deine Reise z.B. wegen Krankheit nicht antreten kannst, bekommst du die Stornokosten des Reiseveranstalters erstattet. Solltest du deswegen ein paar Tage später losfahren, übernimmt eine gute Reiserücktrittsversicherung alternativ die Mehrkosten der Hinreise. Beispielsweise die Mehrkosten, wenn Du kurz vor der Abfahrt eine Panne mit Deinem Auto hattest und deswegen nicht rechtzeitig zum Flughafen kommen konntest.

Kosten Deiner Rückreise werden übernommen

Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet Mehrkosten bei einem Reiseabbruch, wenn während Deiner Reise ein Angehöriger zuhause schwer krank wird, oder bei Dir eingebrochen wird. Außerdem erhältst Du anteilig den Preis für ungenutzte Reiseleistungen. Solltest Du z.B. wegen eines Sturms am Urlaubsort festsitzen, zahlt eine gute Reiserücktrittsversicherung zudem die weiteren Übernachtungen.

Telefonische Stornoberatung

Sollte kurz vor der Reise etwa passieren, z.B. Dich hat eine Grippe erwischt und Du weißt nicht, ob Du die Reise jetzt stornieren oder noch abwarten sollst? Bei einem telefonischen Beratungsgespräch mit der Stornoberatung bekommst Du Hilfe, eine Entscheidung zu treffen: Eine gute Reiserücktritts-Versicherung leistet einen umfangreichen Beratungs-Service.

Für wen lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich grundsätzlich für alle, die ihren Urlaub im Voraus buchen. Denn es kann immer etwas passieren. Insbesondere, wenn du als Familie mit Kindern verreist, was das Risiko einer Stornierung stark erhöht.
Die Stornokostenversicherung erstattet Dir Geld, wenn Du wegen eines versicherten Ereignisses Deine Reise nicht antreten kannst, oder umbuchen musst und später als geplant anreist.

Je teurer Deine Reise ist, desto mehr lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung. Gerade bei außergewöhnlichen Reisen sollst Du nicht darauf verzichten. Wenn Du mehrmals im Jahr Urlaub machst, schließt Du am besten eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung nach einem Versicherungsvergleich von RedSurance.de. Dadurch sparst Du erheblich.

Wer ist bei Deiner Reiserücktrittsversicherung mitversichert?

In Deiner Reiserücktrittsversicherung bist Du als Versicherungsnehmer, sowie alle weiteren mitreisenden Personen, die Du beim Abschluss der Versicherung angegeben hast, versichert.
Wichtig bei der Reiserücktrittsversicherung sind auch die sogenannten Risikopersonen. Das sind alle, deren Erkrankung, Unfall, Tod usw. den Reiserücktritt bzw. Reiseabbruch einer mitreisenden versicherten Person auslösen würde. Als Ihre Risikopersonen gelten:

  • Ihre Angehörigen: Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Cousins, Cousinen …

  • Die Angehörigen Ihres Partners

  • Betreuungspersonen, die sich um Ihre Kinder oder pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern

Welche Kosten bekommst Du von der Reiserücktrittsversicherung erstattet?

Je nach Situation:

– Umbuchungskosten (max. den Reisepreis), bei Umplanungen

– Mehrkosten für Deine An- und Abreise, wenn Du wegen eines versicherten Notfalls verspätet anreist oder früher zurück musst (Reiseabbruch)?

– Erstattet von nicht genutzten Reiseleistungen wie z. B. Übernachtungen.

– Reiserücktrittskosten, bei Nichtantritt oder Absage Deiner Reise aus einem versicherten Grund. Dabei ist es eine Entschädigung der Beteiligten, wie z.B.

  • Der Reiseveranstalter

  • Das Transportunternehmen (Fluggesellschaft, Bahn, Fähre, …)

  • Das Hotel

  • Der Vermieter der Ferienwohnung, des Hausboots o. Ä.

  • Die Autovermietung, Vermietung des Wohnmobils o. Ä.

Der Grund für die Entschädigung: Der Leistungsträger hatte bereits Aufwand mit Deiner Buchung. Und verliert mit Deiner Stornierung den fest einkalkulierten Gewinn. Am meisten verliert er, wenn Du sehr kurzfristig von Deiner Reise zurücktrittst. Denn dann kann er die Reise nicht mehr an jemand anderen verkaufen.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du den Urlaub stornieren sollst? Eine gute Reiserücktrittsversicherung bietet eine telefonische Stornoberatung an.

Gilt jede Reiserücktrittsversicherung uneingeschränkt, was das „Coronavirus“ angeht?

Sowohl für die Reisekranken- als auch die Reiserücktrittsversicherung sollte der Zusatzbaustein „Corona/Covid 19“ mitversichert sein, damit ein Ausfall der Reise, wegen eines positiven Testes oder Quarantäne bei „Corona“ Verdacht mitversichert ist.

Nicht enthalten sind Folgen von politischen Maßnahmen, wie Beherbergungsverbot oder Ausgangssperre.

Fordert Airline/Zielort einen Impfnachweis die Reise fällt dadurch ins Wasser, zahlt die Versicherung diesen Schaden nicht.

Wie lange vor der Reise musst Du eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Idealerweise schließt Du die Reiserücktrittsversicherung gleich mit der Reisebuchung ab.
Je näher der Reisetermin von der Buchung Deiner Reise liegt, sind Sonderregelungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften zu beachten.

Welche Krankheiten werden bei Deiner Reiserücktrittsversicherung anerkannt?

Deine Reiserücktrittsversicherung leistet bei einer unerwarteten, schweren Ersterkrankung. Unerwartet bedeutet, dass Du erst nach der Buchung der Reise erkrankst und diese Erkrankung Deine Reise unmöglich macht.

Eine Erkrankung, die schon zum Zeitpunkt Deiner Buchung besteht (z.B. eine chronische Erkrankung), ist eine unerwartete Verschlechterung ausschlaggebend.
Ausnahme: Suchterkrankungen, diese sind nicht in der Reiserücktrittsversicherung abgesichert.

In welchen Fällen greift Deine Reiserücktrittsversicherung noch?

Die Reiserücktrittsversicherung leistet auch, wenn Du aus anderen medizinischen Gründen Deine Reise nicht antreten konntest. Etwa bei:

  • Schwerer Unfallverletzung

  • Unerwartetem Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs

  • Impfunverträglichkeit

  • Schwangerschaft bzw. Schwangerschaftskomplikationen

  • Tod

  • Bei Panne oder Unfall des Fahrzeugs, das Du auf Deiner Reise nutzen möchtest, höchstens einen Tag vor oder während der Reise

  • Bei verpasstem Flug wegen mindestens 2 Stunden Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Bei Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises vor der Reise, wenn Du das Dokument zwingend für Deine Reise benötigst.

  • Bei erheblichem Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse und bei Straftat eines Dritten.

  • Bei gerichtlicher Ladung, z. B. als Zeuge

  • Bei Arbeitsplatzwechsel (nicht bei Versetzung)

  • Bei Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung

In welchen Situationen zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?

  • Bei einer Trennung vom Partner

  • Bei Streik

  • Bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes

  • Bei Krieg, Bürgerkrieg u. Ä. in Ihrem Urlaubsland

Wann leistet Deine Reiseabbruchversicherung?

Falls unterwegs etwas passieren sollte und Du Deine Reise nicht wie geplant fortsetzen kannst, zahlt Deine Reiseabbruchversicherung, wenn der Reiseabbruch wegen eines versicherten Ereignisses erfolgt.

Leistungen vor Ort, wie z.B. Deine restlichen Übernachtungen oder einen Ausflug, die Du nicht in Anspruch genommen hast. Das gilt auch, wenn Du Deine Reise wegen einer stationären Behandlung unterbrechen musst.

Diese Ereignisse sind versichert:

  • Unerwartete schwere Erkrankung

  • Verschlechterung einer Vorerkrankung, wenn diese nicht in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Buchung bei bestehendem Vertrag ärztlich behandelt wurde.

  • Schwere Unfallverletzung

  • Tod

  • Schwangerschaft

  • Impfunverträglichkeit

  • Bruch von Prothesen

  • Lockerung implantierter Gelenke

  • Erheblicher Schaden am Eigentum z. B. durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse (z. B. Erdbeben, Explosion) oder Straftat eines Dritten

  • Betriebsbedingte Kündigung

  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel

  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

  • Termin zur Spende und zum Empfang von Organen und Geweben

  • Gerichtliche Ladung

  • Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises

  • Beginn des Bundesfreiwilligendiensts, des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres

  • Wiederholungsprüfungen an einer Schule oder Universität, die unerwartet in die Reisezeit fallen bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Reiseende stattfinden sollen

Wie lange vor der Reise musst Du Deine Krankheit melden, um noch zurücktreten zu können?

Wann musst Du zum Arzt?

Wenn Du Deine Reise aus wichtigen Gründen nicht antreten kannst, dann musst Du unverzüglich Kontakt mit Deiner Reiseversicherung aufnehmen. Darüber hinaus bist Du verpflichtet, die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Wichtig: Besorge Dir vor der Stornierung ein ärztliches Attest, denn nur dann erstattet deine Reiserücktrittsversicherung die Kosten.

Die telefonische Stornoberatung unterstützt Dich dabei.

Welche Unterlagen musst Du beim Rücktritt von Deiner Reise bei der Versicherung einreichen?

Ist der Fall des Reiserücktritts eingetreten, musst Du das der Versicherung melden. Darüber hinaus benötigt die Versicherung immer:

  • Deinen Versicherungsnachweis

  • Deine Buchungsunterlagen

  • Ein ausgefülltes Schadensformular

  • Einen Nachweis des Schadens, z. B. die Stornokostenrechnung

  • Einen Nachweis über das Reisevermittlungsentgelt

  • Bei medizinischen Gründen für den Reiserücktritt: ein ärztliches Attest, das die Diagnose und die Behandlungsdaten enthält.

  • Eine Bestätigung des Vermieters, dass er wegen der Stornierung die Ferienwohnung, den Mietwagen, das Wohnmobil o. Ä. nicht weitervermieten konnte

  • Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: eine Kopie der Anzeige bei der Polizei

  • Bei anderen versicherten Ereignissen: geeignete Nachweise

Wann bekommst Du von Deiner Reiserücktrittsversicherung Geld?

Sobald alle nötigen Unterlagen vorliegen, bearbeitet die Versicherung Deinen Fall so schnell wie möglich. In der Regel bekommst Du das Geld von der Reiseversicherung innerhalb weniger Tage.

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