Hundehaftpflicht

Hundehalter-Haftpflichtversicherung

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Dein Hund kann schnell einen Schaden anrichten, dabei kann es sein, dass er nur mit den Nachbarskindern spielen wollte, das Kind fällt und einen Armbruch erleidet. Die Eltern des Kindes, und die Krankenkasse werden Schadenersatz verlangen, da Du als Besitzer immer für Deinen Hund haftest. Hohe Kosten können dabei entstehen.

Wie beruhigend wäre es für Dich, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, die Dich als Hundebesitzer vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden schützt.

Was sollte Deine Hundehalter-Haftpflichtversicherung enthalten?

  • Weltweiter Schutz mit einer Versicherungssumme von min. 10 Mio.€
  • Führen des Hundes ohne Leine
  • Flurschäden
  • Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und Hotels/Ferienhäuser
  • Forderungsausfalldeckung (Wenn DEIN Hund verletzt wird, aber das Herrchen des Schandenverursachers nicht versichert ist)

Welche Versicherungen brauchst Du für Deinen Hund?

Für Dich als Hundebesitzer ist die Hundehalter-Haftpflicht am wichtigsten. Dein Hund kann der liebste und gehorsamste Hund sein, aber Hunde können provoziert werden und da kann sich der Hundeinstinkt schnell zeigen. Mit der Hundehalterhaftpflicht vermeidest Du hohen Kosten, die als Schadensersatz geltend gemacht werden, allein zu tragen.

Darüber hinaus kannst Du für deinen Hund eine Tier-OP- und/oder eine Tier-Krankenversicherung abschließen.

Warum brauche ich eine Hundehalter-Haftpflicht?

Der Hundehalter muss für alle Schäden haften, die der Hund verursacht. Dies unbegrenzt – auch ohne eigenes Verschulden Gefährdungshaftung (§ 833 BGB).

Dein Hund reißt sich von der Leine los und rennt zur Straße. Dabei verursacht er einen Auffahrunfall. Menschen sind verletzt worden. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung übernimmt auch hierbei die Kosten.

Wo ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung Pflicht?

Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist in folgenden Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben:

Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

In anderen Bundesländern gilt die Versicherungspflicht nicht.

Hundehalter müssen dort nur bestimmte Rassen versichern:

Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen

In den übrigen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung keine Pflicht. Trotzdem ist es wichtig sich ausreichend abzusichern.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei Deiner Hundehalter-Haftpflichtversicherung sein?

In der Hundehalter-Haftpflicht sollten Schäden von mindestens 10 Mio. € abgedeckt sein. Du kannst letztendlich selber entscheiden wie hoch die Absicherung sein sollte.

Was ist in der Hundehalter-Haftpflicht versichert?

Diese Schäden sollten in Deiner Hundehalter-Haftpflicht versichert sein:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Dein Versicherer prüft in übrigen, ob Du Dritten gegenüber überhaupt zu Schadenersatz verpflichtet bist. Die Anwaltskosten werden auch übernommen.

Dein Hund hat Welpen zur Welt gebracht? Diese sind automatisch mitversichert.

Gibt es in einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung?

Ja, Du kannst eine Selbstbeteiligung von 150 € für Sachschäden vereinbaren, Dein Beitrag wird dadurch günstiger.

Zahlt eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung Schmerzensgeld?

Ja. Dieser Schaden fällt zu der Kategorie Personenschäden, dies ist in der Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt mit der vereinbarten Versicherungssumme. Die geschädigte Person hat einen Anspruch auf Schmerzensgeld und diese zahlt Dein Versicherer.

Was zahlt eine Hundehalter-Haftpflicht nicht?

Nicht in der Haftpflicht für den Hund versichert sind z. B.:

  • Vorsätzlich verursachte Schäden vom Hundebesitzer
  • Schäden, die der Hundebesitzer selbst erleidet
  • Schäden, die an den mitversicherten Angehörigen des Hundebesitzers zugefügt wurden

 

Leinenzwang – Ja oder Nein?

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung sollte auch leisten, selbst wenn Du Deinen Hund nicht an der Leine hattest.

Können sich Züchter mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung versichern?

Nur wenn Du Deine Hunde zu privaten Zwecken züchtest. Züchtest Du aus gewerblichen Zwecken, bist Du nicht abgesichert. Auch landwirtschaftliche Hundehaltung fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Wann solltest Du eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen?

Empfohlen wird, sobald Du Dir einen Hund zulegst, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das Risiko besteht auch als Welpe oder erwachsener Hund, dass es Schaden anrichtet.

Wer kommt für den Schaden auf, wenn Dein Hund verbrennt oder nach einem Einbruch gestohlen wird?

Ein Hund (Katze/Hamster/Papagei) zählt versicherungstechnisch zu Hausrat und ist bei einem Schanden nach einem versicherten Ereignis (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Diebstahl) in der Hausratversicherung mitversichert.

Was passiert nach dem Tod Deines Hundes?

Deine Hundehalter-Haftpflichtversicherung erlischt automatisch, wenn Dein Hund verstirbt. Egal, ob es ein natürlicher Tod war oder Dein Hund eingeschläfert wurde. Du muss das Deinem Versicherer mitteilen, das gilt auch, wenn Du Deinen Hund abgibst.

Wie kündigst Du Deine Hundehalter-Haftpflichtversicherung?

Solltest Du aus anderen Gründen kündigen wollen, kannst Du zum Ablauf der Vertragszeit kündigen (3 Monate zuvor) oder zum darauffolgenden Versicherungsjahr.

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