Warum die Haftpflicht oft nicht die ganze Summe zahlt!

Eigentlich ist alles klar, eigentlich:

Wer den Schaden verursacht hat,

wer dafür aufkommt,

nur nicht in welcher Höhe.

Das ist insbesondere bei Haftpflichtschäden oft eine Böse Überrraschung für die Geschädigten.

Denn dem Gesetz nach, hat der Geschädigte nur Anspruch auf den Zeitwert der kaputten Sache (§249 BGB).

Bei Handys ist dieser oft nach wenigen Jahren auf Null. Aber auch bei langlebigen Sachen, wie bei unserem aktuellen Fall – dem Garagentor, in welches das Auto unseres Kunden fuhr – muss der Geschädigte mit einem spürbaren Eigenanteil rechnen.

Allerdings ganz ohne die Haftpflichtversicherung geht`s natürlich auch nicht….

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